{"id":71,"date":"2014-01-09T19:04:10","date_gmt":"2014-01-09T18:04:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.parken-falkenwiese.de\/?p=71"},"modified":"2014-05-10T12:52:58","modified_gmt":"2014-05-10T11:52:58","slug":"die-stadt-hat-eine-stellungname-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/parken-falkenwiese.de\/?p=71","title":{"rendered":"Die Stadt hat eine Stellungname ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p>Wir ver\u00f6ffentlichen die offizielle Stellungnahme der Stadt im Wortlaut:<\/p>\n<p>(&#8222;)Wie der Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Feuerwehr in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung mitteilen, haben sich in den vergangenen Jahren die Probleme des &#8222;ruhenden Verkehrs&#8220; versch\u00e4rft. Das Parken in Stra\u00dfeneinm\u00fcndungen, in Feuerwehrzufahrten und auch das Gehwegparken sind in den vergangenen Jahren immer wieder in politischen Gremien und Arbeitskreisen diskutiert worden. Insbesondere aus \u00e4lteren Wohngebieten, in denen die Gehwege ohnehin sehr schmal sind, erreichen den Ordnungs- und Verkehrsdienst tagt\u00e4glich Beschwerden von B\u00fcrgern, die die Gehwege aufgrund des Verhaltens einiger Autofahrer nicht ungest\u00f6rt nutzen k\u00f6nnen, weil sie an den Fahrzeugen nicht vorbei kommen oder aber an Einm\u00fcndungen nicht die Stra\u00dfenseite wechseln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bekanntlich verf\u00fcgt statistisch gesehen jeder zweite Einwohner \u00fcber ein Kraftfahrzeug. Der \u00f6ffentliche Stra\u00dfenraum, gerade in \u00e4lteren Stadtvierteln wie &#8222;An der Falkenwiese&#8220; ist dem heutigen Fahrzeugverkehr nicht mehr gewachsen. Hinzu kommt, dass die heutigen Autos immer breiter und l\u00e4nger werden und obendrein der Trend zum SUV ungebrochen anh\u00e4lt. Damit ben\u00f6tigen die Fahrzeuge immer mehr Platz.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Stra\u00dfenraum ist aber nicht nur f\u00fcr Autofahrer da. Ebenso gilt es, den Anforderungen einer immer \u00e4lter werdenden Gesellschaft gerecht zu werden: Senioren nutzen vermehrt medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Elektrorollst\u00fchle. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen ben\u00f6tigen eine nutzbare Gehwegbreite von einem bis 1,20 Meter, Blinde mit Blindenstock oder Begleitperson etwa 1,30 Meter. Das zeigt, dass die Verkehrs\u00fcberwachung nicht nur die Belange des Parkverkehrs zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch daf\u00fcr zu sorgen hat, dass die Gehwege nutzbar bleiben.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stellt das Parken auf den Gehwegen bei der Rettung von Personen ein erhebliches Problem dar, weil die Einsatzfahrzeuge, insbesondere die Drehleiter mit einer L\u00e4nge von 12 Metern, die Stra\u00dfen gerade noch passieren k\u00f6nnen, aber aufgrund des beidseitigen Parkens keine Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr die St\u00fctzen der Leiter finden. Im Ernstfall kann an solchen Stellen keine Personenrettung vorgenommen werden. Auch in den Einm\u00fcndungsbereichen der Stra\u00dfen haben die Einsatzfahrzeuge immer wieder durch falsch abgestellte Pkw Schwierigkeiten, ungehindert in die Stra\u00dfenz\u00fcge einzubiegen. Dabei gehen wertvolle Minuten, die der Menschenrettung dienen k\u00f6nnen, verloren.<\/p>\n<p>Ebenso f\u00fchrt diese Parkweise f\u00fcr die Mitarbeiter der Stra\u00dfenreinigung und der M\u00fcllabfuhr zu erheblichen Problemen, da die Gehwege auch als Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr die M\u00fclltonnen dienen und diese teilweise nicht an den parkenden Fahrzeugen zur Entleerung vorbeigezogen werden k\u00f6nnen. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist in der Vergangenheit immer wieder den zahlreichen Beschwerden von B\u00fcrgern nachgegangen und hat das Falschparken auch geahndet.<\/p>\n<p>Wohl wissend um den hohen Parkdruck f\u00fcr die Bewohner der \u00e4lteren Stadtviertel hat der Ordnung- und Verkehrsdienst lediglich das Parken auf den Gehwegen im Rahmen des Ermessens toleriert. Allerdings hat das Parken auf den Gehwegen \u00fcber die Jahre \u00fcberhand genommen, sodass diese Verfahrensweise nicht mehr tragf\u00e4hig ist, um alle sch\u00fctzenwerte Belange des Stra\u00dfenverkehrs zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Es ist nicht die Absicht des Ordnungs- und Verkehrsdienstes, jegliches Parken auf den Gehwegen zu ahnden oder &#8222;gezielte Strafaktionen&#8220; in einzelnen Stadtteilen durchzuf\u00fchren, sondern auf die Problematik des beidseitigen Gehwegparkens generell hinzuweisen, sowie mehr Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Belange schw\u00e4cherer Verkehrsteilnehmer als auch f\u00fcr gegenseitige R\u00fccksichtnahme der Verkehrsteilnehmer untereinander im Sinne des \u00a7 1 der STVO zu schaffen.<\/p>\n<p>Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird auch weiterhin im Rahmen seines Ermessens die geringf\u00fcgige Mitbenutzung der Gehwege tolerieren, wenn diese f\u00fcr die Passanten benutzbar bleiben und f\u00fcr die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Meter zur Verf\u00fcgung stehen. Nach den Richtlinien f\u00fcr die Anlage von Stadtstra\u00dfen wird heute f\u00fcr die Neuanlage von Gehwegen eine Regelbreite von 2,50 Meter zugrunde gelegt.<\/p>\n<p>Zu den diskutierten Vorschl\u00e4gen, das Parken auf Gehwegen zu erlauben, einige Hinweise: Generell ist das Parken auf Gehwegen verboten, au\u00dfer in den F\u00e4llen, wo es durch Zeichen 315 StVO (Parken auf Gehwegen) ausdr\u00fccklich erlaubt wird. Bei der Ermessensaus\u00fcbung zur Anordnung des Verkehrszeichens 315 StVO wird eben genau darauf geschaut, ob der verbleibende Platz auf dem Fu\u00dfweg f\u00fcr Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren ausreicht. Gleichzeitig muss der Unterbau des zu befahrenden Gehwegteils f\u00fcr das Befahren von Fahrzeugen mit bis zu 2,8 Tonnen Gewicht geeignet sein. Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist es m\u00f6glich, das Gehwegparken mit Zeichen 315 StVO anzuordnen. Gerade deshalb ist es auch nicht m\u00f6glich, das bisher geduldete Gehwegparken in ein angeordnetes Gehwegparken zu \u00fcberf\u00fchren.<\/p>\n<p>Hintergrund: Das Parken und Halten wird in Paragraf 12 der StVO geregelt:<br \/>\n(1) Das Halten ist unzul\u00e4ssig<br \/>\n1. an engen und an un\u00fcbersichtlichen Stra\u00dfenstellen,<br \/>\n2. im Bereich von scharfen Kurven,<br \/>\n3. auf Einf\u00e4delungs- und auf Ausf\u00e4delungsstreifen,<br \/>\n4. auf Bahn\u00fcberg\u00e4ngen,<br \/>\n5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.<\/p>\n<p>(3) Das Parken ist unzul\u00e4ssig<br \/>\n1. vor und hinter Kreuzungen und Einm\u00fcndungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,<br \/>\n2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkfl\u00e4chen verhindert,<br \/>\n3. vor Grundst\u00fccksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu geh\u00f6ren auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen d\u00fcrfen, wenn die Verkehrslage es zul\u00e4sst, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrg\u00e4ste ein- oder aussteigen lassen. (..) In Einbahnstra\u00dfen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.(&#8222;)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir ver\u00f6ffentlichen die offizielle Stellungnahme der Stadt im Wortlaut: (&#8222;)Wie der Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Feuerwehr in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung mitteilen, haben sich in den vergangenen Jahren die Probleme des &#8222;ruhenden Verkehrs&#8220; versch\u00e4rft. 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